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Alleinauftrag
Im (Makler-)Alleinauftrag wird vereinbart, dass der Auftraggeber unwiderruflich den
Makler als alleinigen Auftragsnehmer beauftragt
und keine weiteren Makler einschaltet.
Zu den Pflichten des Maklers gehört unter anderem, sich um
den für den Auftraggeber günstigsten Vertragsabschluß zu bemühen
und alle Abschlußchancen wahrzunehmen.
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