Immobilien
StartseiteÜbersichtImpressum / Kontakt



Bitte wählen Sie hier:
A B C D E F G H IJ K L M N O PQ R S T U V W XYZ

Begriffserklärung





Bausparförderung


seit 01.01.1996 gelten folgende Regelungen:

Der Sonderausgabenabzug für die Beiträge fällt weg. Die Höchstbeträge für begünstigte Prämienzahlungen wurden auf 1.000,-- DM für Ledige
und 2.000,-- DM für Verheiratete festgesetzt.

Die Einkommensgrenzen liegen bei 50.000,- DM für Ledige und
100.000,- DM für Verheiratete.




SEITENANFANG | STARTSEITE | ÜBERSICHT | IMPRESSUM / KONTAKT
Seitenanfang