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Begriffserklärung





Bauträger


Unternehmen, das in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, Grundstücke erwirbt, diese schlüsselfertig bebaut und am Markt
anbietet. Der Bauträger ist immer selbst Bauherr.

Bauträger benötigen, wie auch Immobilienmakler eine Genehmigung
nach § 34 c.




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