Erschließung
Mit freundlicher Genehmigung von Thomas Struck
Unter Erschließung sind alle baulichen Maßnahmen zu verstehen,
die der Herstellung der Verkehrswege
(Fußwege, Anliegerstraßen), der Versorgungsleitungen (Strom, Trinkwasser, Gas, Wärme), der
Abwasserbeseitigung (Kanalisation), der Beleuchtung und der Grünanlagen dienen.
Die Erschließungshoheit liegt bei den Gemeinden. Die Gemeinde kann die Erschließungsanlagen selbst
herstellen, aber auch an Unternehmen übertragen.
Erschließt die Gemeinde selbst, beträgt der
beitragsfähige Erschließungsaufwand höchstens 90% der Erschließungskosten. 10% muss die Gemeinde
selbst tragen.
Bei Übertragung der Erschließung auf ein Unternehmen kann vereinbart werden,
dass das Unternehmen die Kosten der beitragsfähigen wie auch der nichtbeitragsfähigen
Erschließungsanlagen ganz oder teilweise übernimmt.
Der Bauträger kann dann die Erschließungskosten in den Kaufverträgen mit den Erwerbern anteilig
geltend machen.
|