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Begriffserklärung





Instandhaltungsrücklage


Die Instandhaltungsrücklagen werden angelegt, um die Instandhaltungskosten abzudecken. Diese Kosten entstehen durch Reparaturen, die notwendig werden, um das Gemeinschaftseigentum zu erhalten.

Die Rücklagen werden monatlich von den Besitzern der Eigentumswohnungen gezahlt. Diese Einzahlungen werden dem Gemeinschaftseigentum zugerechnet.




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