Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
Dies ist eine: Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehens- und Anlagevermittler, Bauträger und
Baubetreuer bei der Ausübung ihres Gewerbes.
Für die genannten Gewerbetreibenden ergeben sich aus der MaBV
jeweils spezifische Pflichten.
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