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Begriffserklärung





Notargebühr

Das Honorars des Notars wird in der Gebührenordnung geregelt.

Die Notargebühr richtet sich nach dem Geschäftswert der Urkunde,
die beurkundet wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich bei einem Kaufvertrag nach dem Kaufpreis, bei der Eintragung von Grundpfandrechten nach dem Sicherungswert.

Die Gebühren bei einem Immobilienkauf betragen ca 0,7 bis 1,5 %
des Kaufpreises.



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