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Sicherungszweckerklärung
Auch nur Zweckerklärung oder
Zweckbestimmungserklärung genannt. Diese Erklärung ist eine Ergänzung zur Grundschuld.
Hier wird festgelegt in welcher Höhe und zu welchem Zweck die eingetragene Grundschuld vom Darlehensgeber
verwendet werden darf.
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