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Begriffserklärung





Sicherungszweckerklärung


Auch nur Zweckerklärung oder Zweckbestimmungserklärung genannt.
Diese Erklärung ist eine Ergänzung zur Grundschuld.
Hier wird festgelegt in welcher Höhe und zu welchem Zweck die eingetragene Grundschuld vom Darlehensgeber verwendet werden darf.






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