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Motorradversicherung

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Alle Motorradhalter sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Dies garantiert im Schadensfall die Ersatzleistung dem Geschädigten, um die eigene finanzielle Existenz nicht zu gefährden. Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Erntztfall den Schadenersatz für Vermögens- Sach- und Personenschäden bis zu einer im voraus vereinbarten Versicherungs-Summe.
Falls Sie aber mehr von Ihrer Versicherung erwarten, ist eine Teil- oder Vollkaskoversicherung die richtige Wahl. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung. Ihre Teilkaskoversicherung übernimmt die Kosten für die durch folgende Faktoren entstandene Schäden:
  • Diebstahl
  • Brand
  • Überschwemmung
  • Hagel, Sturm
  • Glasbruch oder Haarwild


Sollten Sie sich für eine Vollkaskoversicherung entscheiden, so müssen Sie zwar mit höheren Versicherungsbeiträgen rechnen aber natürlich auch mit mehr Schutz, da in dieser Versicherung ausser den Leistungen der Teilkaskoversicherung noch weitere abgedeckt werden wie z.B.:

  • durch selbstverschuldeten Unfall entstandene Schäden
  • Fahrerflucht
  • und bös- oder mutwillige Handlungen durch einen unbekannten Dritten.
Sie können so die Teil- als auch die Vollkaskoversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung beantragen. Die Versicherungsbeiträge verringern sich je nach Höhe Ihrer Selbstbeteiligung. Diese Versicherungsarten sind aber nicht für alte Fahrzeuge empfohlen. Im Folgenden haben wir für Sie kurz zusammengefasst, nach wälchen Kriterien eigentlich Versicherungsbeiträge berechnet werden.

  • Einteilung nach Hubraum:
    • Kleinkrafträder bis 50 ccm
    • Leichtkrafträder von 50 bis 80 ccm
    • Leichtkraftroller von 50 bis 80 ccm
    • Kraftroller und Krafträder über 50 ccm
    • Fahrzeuge mit einem Hubraum über 50 ccm werden zusätzlich nach KW unterschieden.
    • Einstufung in Schadensfreiheitsklassen
Wenn Sie zum ersten mal ein Motorrad versichern, werden Sie in die Schadenfreiheitsklasse 0 (125 Prozent) eingestuft. Falls Sie bzw. Ihr Lebens- oder Ehepartner einen Pkw. bei der selben Versicherungsgesellschaft versichert, wird Ihr Motorrad in Schadenfreiheitsklasse ½ (75 Prozent) eingestuft. Im Falle, dass ein Versicherungsnehmer sich in Schadenfreiheitsklasse 0 befindet und einen Unfall bzw. Schaden verursacht, wird er sofort in die Malusklasse heruntergestuft.
    Einstufung in Regionalklassen
Im Fall der Teilkasko-Versicherung bestehen acht Regional-Klassen. Versicherungstarife werden nach diesen Klassen berechnet. Je nach Ihrer Region können Sie mit bis zu 30 Prozent Mehrkosten rechnen.

Es gibt auch einige Rabattsysteme, die Ihre Versicherungsbeiträge einigermaßen senken können. Hier gelten grundsätzlich die gleichen Rabattsysteme wie in der Kfz. Versicherung wie z.B. Garagen-, Frauen,-Beamten und Wenigfahrer-Tarife.

Falls Sie Ihr Motorrad nur im Saison benutzen, gibt es auch eine Möglichkeit eine Versicherung mit Saisonkennzeichen abzuschließen. Somit können Sie Geld und natürlich auch Zeit sparen, da Sie Versicherungsbeiträge und Kfz. Steuer nur für die Monate zahlen müssen, in denen Ihr Motorrad auch zugelassen ist.


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