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Begriffserklärung





Aufteilungsplan

Behördlich bestätigte Bauzeichnung, in der das Sondereigentum
und das Gemeinschaftseigentum ausgewiesen ist.

Der Aufteilungsplan ist wesentliche Grundlage der Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Das Sondereigentum wird im Aufteilungsplan nummeriert und farblich gekennzeichnet. Die Teilungserklärung bezieht sich textlich auf den Aufteilungsplan und muss mit ihm übereinstimmen.




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