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Bauantrag
Mit dem Bauantrag leitet der Bauherr das Baugenehmigungsverfahren
ein. Die Baubehörde
der Gemeinde in der die Immobilien errichtet
werden soll überprüft, ob die Errichtung
nach dem Flächennutzungsplan, bzw.
Bebauungsplan möglich ist.
Der Antrag beinhaltet
die Bauzeichnungen (1:1000) mit Ansichts- und Schnittzeichnungen, den Lageplan (1:500)
mit Berechnung der Grund- und Geschoßflächen, Angaben zur Hochbautechnik, Berechnung des
umbauten Raumes, Standsicherheits-, Wärme-, und Schallschutz-
nachweis.
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