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Baugenehmigung
Die Baugenehmigung ist die Genehmigung der örtlichen Baubehörde
zur Durchführung einer Baumaßnahme.
Eine Baugenehmigung ist entsprechend den Landesbauordnungen befristet gültig und
gebührenpflichtig. Die Genehmigung muss am Bau öffentlich kenntlich gemacht werden.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser in einem erschlossenen Baugebiet
ist ein vereinfachtes Verfahren möglich. Der Bauherr muß hier lediglich anzeigen,
dass er bauen will und dass er sich an
die vorgegebenen Baunormen und Vorschriften hält.
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