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Begriffserklärung





Baulinie

Mit freundlicher Genehmigung von Thomas Struck


Überbaubare oder nichtüberbaubare Grundstücksflächen werden durch Baulinien (d.h. auf diesen Linien muß gebaut werden), Baugrenzen oder Bebauungstiefen festgelegt.

Diese sind gemäß der Planzeichenverordung im Bebauungsplan rot (Baulinien) bzw. blau (Baugrenzen) dargestellt.

Diese Begrenzungslinien bilden das sog. Baufenster, über welches ein geplantes Gebäude nicht hinausragen darf. Sobald eine rote Baulinie eingezeichnet ist, muß das Gebäude zwingend an diese Linie gerückt werden. Der Rest des Grundstücks, welcher außerhalb des Baufensters liegt darf, abgesehen von untergeordneten Bauteilen und Nebenanlagen,
nicht bebaut werden.




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