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Bruchteilseigentum
Das Eigentum an einem Grundstück kann mehreren Personen gemeinsam gehören.
Jedem Eigentümer gehört dabei nicht ein bestimmter realer Anteil des Grundstückes,
sondern ein ideeller Anteil des gesamten gemeinsamen Grundstückes.
In einer Eigentümergemeinschaft kann der
Sondereigentum in Bruchteilseigentum auf mehrere
Personen aufgeteilt sein. In den Eigentümerversammlungen muss dann das Stimmrecht durch diese
Personen einheitlich ausgeübt werden.
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