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Begriffserklärung





Bruchteilseigentum


Das Eigentum an einem Grundstück kann mehreren Personen gemeinsam gehören.
Jedem Eigentümer gehört dabei nicht ein bestimmter realer Anteil des Grundstückes, sondern ein ideeller Anteil des gesamten gemeinsamen Grundstückes.

In einer Eigentümergemeinschaft kann der Sondereigentum in Bruchteilseigentum auf mehrere Personen aufgeteilt sein. In den Eigentümerversammlungen muss dann das Stimmrecht durch diese Personen einheitlich ausgeübt werden.




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