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Einheitswert
Der Einheitswert wird in § 19 BewG (Bewertungsgesetz) geregelt.
Er ist die Grundlage für die Bemessung der Grundsteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer.
Der Einheitswert ist weit geringer als der Verkehrswert.
Die Festsetzung erfolgt bei bebauten
Grundstücken nach dem Ertragswertverfahren. Wird kein Ertrag mit der Immobilie erzielt,
erfolgt die Festsetzung nach dem Sachwertverfahren.
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