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Einkommensgrenzen
Für die Eigenheimzulagen aus dem Eigenheimzulagengesetz gibt
es bestimmte Einkommensgrenzen.
Die Summe aus dem Gesamtbetrag der Einkünfte darf im Jahr der Antragstellung und im Jahr davor
DM 240.000 für Ledige und DM 480.000 für Verheiratete nicht überschreiten.
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