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Gemeinschaftseigentum
Dazu gehören alle Teile, die nicht zum Sondereigentum gehören.
Das sind also Bestandteile, die nicht verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne dass dadurch Gemeinschaftseigentum
oder Sondereigentum beeinträchtigt wird,
z.B.: Grundstück, Gebäude, Außenmauern, Treppenhaus, Vorkeller, Heizungskeller, Waschräume, Leitungen bis zu
den Anschlüssen der Wohnungen....
Diesen gemeinschaftlichen Eigentum und die Erlaubnis für dessen Gebrauch erwirbt der Käufer automatisch mit
der Eigentumswohnung.
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