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Gesamthandseigentum
Das Gasamtheitseigentum steht im Gegensatz zum Bruchteilseigentum.
Es gehört den Gesamthändern gemeinschaftlich. d.h., dass jeder Eigentümer der ganzen Sache ist, keiner über
seinen eigenen Anteil verfügen kann und jeder Einzelne für die gesamten Verbindlichkeiten haftet.
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