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Begriffserklärung





Gesamthandseigentum


Das Gasamtheitseigentum steht im Gegensatz zum
Bruchteilseigentum.
Es gehört den Gesamthändern gemeinschaftlich. d.h., dass jeder Eigentümer der ganzen Sache ist, keiner über seinen eigenen Anteil verfügen kann und jeder Einzelne für die gesamten Verbindlichkeiten haftet.




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