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Hypothek
Mit freundlicher Genehmigung von Thomas Struck
Belastung eines Grundstückes in der Weise, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung
erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen ist, und zwar zur Erfüllung einer ihm zustehenden
Forderung.
Sie gehört zu den Grundpfandrechten. Ihr Zweck ist die Absicherung
einer Geldforderung.
Anders als die Grundschuld ist die Hypothek eng mit der gesicherten Forderung verbunden (akzessorisch).
Verändert sich die Forderung, hat dies unmittelbar Auswirkung auf die Hypothek:
wird z.B. das gesicherte Darlehen zurückgezahlt, wandelt sie sich kraft Gesetzes in eine
Eigentümergrundschuld.
Die Hypothek entsteht durch Einigung und Eintrag im Grundbuch.
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