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Lastenfreistellung
Beim Erwerb einer Immobilie sind im Grundbuch meistens Grundpfandrechte eingetragen, die zu Lasten des
Verkäufers sind. Im Kaufvertrag muß die Freistellung von diesen und anderen Lasten ausdrücklich vermerkt
sein.
Der Notar muß die Freistellung vor der Kaufpreisfälligkeit bestätigt bekommen.
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