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Begriffserklärung





Lastenfreistellung


Beim Erwerb einer Immobilie sind im Grundbuch meistens Grundpfandrechte eingetragen, die zu Lasten des Verkäufers sind.
Im Kaufvertrag muß die Freistellung von diesen und anderen Lasten ausdrücklich vermerkt sein.

Der Notar muß die Freistellung vor der Kaufpreisfälligkeit bestätigt bekommen.



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