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Rangstelle
Im Falle einer Zwangsversteigerung gibt die Reihenfolge der Eintragungen im Grundbuch,
also die Rangstelle
Auskunft darüber, wer beim Erlös zuerst zum Zuge kommt. Eintragungen kann es in Abteilung II und III des
Grundbuches geben. Bei Eintragungen in verschiedene Abteilungen entscheidet der Tag des Eintrags über den
Vorrang.
Statt einer zeitlichen Reihenfolge können auch andere Vereinbarungen getroffen werden, die ins
Grundbuch eingetragen werden.
Hier können sich übrigens Immobilienmakler kostenlos
in ein Verzeichnis eintragen!
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