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Begriffserklärung





Schufa-Klausel


Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Organisation der Kreditinstitute.
Die Vertragspartner der Schufa (Kreditinstitute) leiten Informationen über ihre Kunden an die Schufa weiter und stellen sie damit anderen Mitgliedern zur Verfügung.
Die Kreditinstitute verlangen von ihren Kunden die Erlaubnis, Informationen über sie einholen zu dürfen und die Daten weiterzuleiten.
Ein Vermieter kann einen Interessenten auch um eine Schufa-Selbstauskunft bitten, um die vorhandenen Eintragungen zu erfahren. Die Vertragspartner der Schufa sollen so vor Verlusten im Kreditgeschäft geschützt werden.

In den Schufa-Eintragungen werden Vorfälle erfasst, wie z.B. Scheckkartenmißbrauch, Lohn- und Gehaltsabtretungen, vertragswidrige Kreditabwicklungen etc. Informationen über Gehalt, Einkommen, Kontostand werden nicht gegeben.



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