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Sondernutzungsrecht
Die Sondernutzungsrechte werden in der Teilungserklärung genannt. Durch diese Bestimmung bekommen
Sondereigentümer das alleinige Nutzungsrecht für Teile des Gemeinschaftseigentums eingeräumt.
Die Wohnungseigentümer dürfen nach § 15I WEG den Gebauch des Gemeinschaftseigentums durch Vereinbarungen
regeln. Dies betrifft z.B. die Nutzung der PKW-Stellplätze, des Gartens, der Hausfassade als Werbefläche etc.
Sondernutzungsrechte sind im Grundbuch eingetragen und somit ersichtlich.
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