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Begriffserklärung





Spekulationsgewinn


Spekulationsgewinn kann aus Spekulationsgeschäften resultieren.
Es liegt ein Spekulationsgeschäft vor, wenn eine Immobilie innerhalb von bis zu zwei Jahren nach dem Erwerb wieder verkauft wird.
Der Gewinn oder Verlust eines solchen Geschäftes wird aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, Veräußerungspreis und Werbungskosten ermittelt. Er kann erhöht werden, wenn es Abschreibungen innerhalb der Spekulationsfrist gibt.

Der Spekulationsgewinn muß versteuert werden, wenn er über DM 1000 im Kalenderjahr überschreitet.
Ein Spekulationsgewinn kann mit einem Verlust (nur Spekulationsverlust) ausgeglichen werden, wenn beide aus dem gleichen Jahr stammen.



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