|
|
Umbauter Raum
Die Größe eines Bauwerkes in m² wird mit der Größe des "Umbauten Raumes" beschrieben. Die Zahl wird nach
DIN 277 berechnet. Die Berechnung ist in §16 Abs.1 Anl.3 WertVO festgelegt. Als Umbauter Raum gilt demnach
der Raum , der von den Außenmauern und der Unterkante der Kellersohle umschlossen wird.
Bei nicht
unterkellerten Gebäuden wird ab der Geländeoberkante gerechnet. Der Raum eines ausgebauten
Dachgeschosses wird voll gezählt, nicht ausgebauter Dachraum nur zu einem Drittel.
|
|