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Vorkaufsrecht
Der Vorkaufsberechtigte bekommt das Recht auf Vorkauf einer Immobilie eingeräumt.
Wenn die einräumende Person mit einem Dritten einen Kaufvertrag abschließt, kann der Vorkaufsberechtigte
sein Recht ausüben und in den Kaufvertrag eintreten.
Das Vorkaufsrecht kann ins Grundbuch eingetragen werden oder vertraglich festgelegt sein.
Außer diesem
privaten Vorkaufsrecht gibt es auch das öffentliche Vorkaufsrecht, das den Zugriff auf Grundstücke durch
die Gemeinden sichert.
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