Immobilien
StartseiteÜbersichtImpressum / Kontakt



Bitte wählen Sie hier:
A B C D E F G H IJ K L M N O PQ R S T U V W XYZ

Begriffserklärung





Vorkaufsrecht


Der Vorkaufsberechtigte bekommt das Recht auf Vorkauf einer Immobilie eingeräumt.
Wenn die einräumende Person mit einem Dritten einen Kaufvertrag abschließt, kann der Vorkaufsberechtigte sein Recht ausüben und in den Kaufvertrag eintreten.
Das Vorkaufsrecht kann ins Grundbuch eingetragen werden oder vertraglich festgelegt sein.

Außer diesem privaten Vorkaufsrecht gibt es auch das öffentliche Vorkaufsrecht, das den Zugriff auf Grundstücke durch die Gemeinden sichert.




SEITENANFANG | STARTSEITE | ÜBERSICHT | IMPRESSUM / KONTAKT
Seitenanfang