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Wertermittlung
Durch das Verfahren der Wertermittlung wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt. Auf dem Verkehrswert
wiederum basiert der Kaufpreis und der Beleihungswert der Immobilie. Aus dem Beleihungswert ermitteln die
Kreditinstitute die Beleihungsgrenze. Diese muß nicht mit dem Verkehrswert übereinstimmen, da die
Beleihungsgrenze eine Risikobeurteilung der Bank darstellt, in die verschiedene Faktoren einbezogen werden.
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