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Begriffserklärung





Wertermittlung


Durch das Verfahren der Wertermittlung wird der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt.
Auf dem Verkehrswert wiederum basiert der Kaufpreis und der Beleihungswert der Immobilie. Aus dem Beleihungswert ermitteln die Kreditinstitute die Beleihungsgrenze.
Diese muß nicht mit dem Verkehrswert übereinstimmen, da die Beleihungsgrenze eine Risikobeurteilung der Bank darstellt, in die verschiedene Faktoren einbezogen werden.




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